Benzin bezahlen und Steuern sparen
Erfreuliches Urteil für Firmenwagennutzer durch den BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat als höchstes deutsches Finanzgericht einmal mehr entschieden, dass das Finanzamt in seiner Auffassung falsch liegt. Konkret ging es in zwei aktuell veröffentlichten Urteilen um Zuzahlungen von Mitarbeitern für die private Nutzung von Firmenwagen.
Gegen das Finanzamt hat zum einen ein Angestellter geklagt, der sich mit seinem Arbeitgeber die Kosten für seinen Firmenwagen teilte, da er diesen auch für private Fahrten nutzen durfte. Der Mitarbeiter bezahlte für Benzin 5.600 Euro im Jahr, alle weitere Kosten zahlte sein Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil der Wagenüberlassung wurde mittels Ein-Prozent-Methode berechnet und betrug ca. 6.300 Euro. Der Arbeitnehmer setzte nun bei seiner Steuer die 5.600 Euro Benzinkosten als Werbungskosten an. Somit hätte er nur noch einen geldwerden Vorteil von 700 Euro zu versteuern. Entsprechend der Verwaltungsauffassung hat das Finanzamt diese Ausgaben gestrichen. Nun hat der Angestellte in letzter Instanz Recht bekommen. Der BFH stellte dabei klar, dass Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für die private Nutzung eines Firmenwagens, den aus der Nutzungsmöglichkeit entstehenden geldwerten Vorteil unmittelbar reduziert. Dies gelte auch bei einzelnen individuellen Kosten, wie beispielsweise für den Kraftstoff.
Die Richter stellten jedoch sogleich klar: So etwas wie einen „geldwerten Nachteil“ kann es nicht geben. Aus diesem Grund wies das Gericht die Klage in einem zweiten Fall zurück. Der Kläger hatte ein Nutzungsentgelt von 6.000 Euro an seinen Arbeitgeber geleistet, jedoch nur einen geldwerten Vorteil von 4.500 Euro erhalten. Den Antrag auf steuerliche Anerkennung des übersteigenden Betrages (1.500 Euro) wiesen Finanzamt und Finanzgericht zurück, was der BFH bestätigte.
Die Entscheidung des BFH kann grundsätzlich in allen offen Fällen angewendet werden und bietet zugleich sehr interessantes Gestaltungspotential. Die Mindereinnahmen für den Staat werden dabei sicherlich in die Millionen gehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik durch Gesetzesänderungen nicht wieder den alten Zustand herstellt.
Heike Oudehinken
Steuerberaterin der Kanzlei
Volbers Vehmeyer Partner in Neuenhaus