Steuern sparen mit Vorauszahlungen an die Krankenkasse
Steuern sparen mit Vorauszahlungen an die Krankenkasse
Selbständige Unternehmer und Freiberufler müssen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bekanntermaßen aus eigener Tasche zahlen. In der Regel erfolgt die Zahlung in Form monatlicher Beiträge an die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Sofern es die Liquidität zulässt, kann sich zum Jahresende aus steuerlichen Gründen aber auch eine Vorauszahlung dieser Beiträge z.B. für das gesamte Folgejahr lohnen. Denn seit einigen Jahren mindern sämtliche Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung (mit Ausnahme der auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile) das steuerliche Einkommen und damit die Einkommensteuerlast. Gespart wird dabei für das Jahr, in dem die Beitragszahlung erfolgt, unabhängig davon, für welches Jahr die Beiträge gezahlt werden. Gleichzeitig können sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zu Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie zu bestimmten Lebensversicherungen) nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge abgezogen werden. Da die Höchstbeträge jedoch regelmäßig durch die Krankenversicherungsbeiträge bereits überschritten werden, laufen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sehr häufig ins Leere.
Wenn beispielhaft neben dem bereits geleisteten Jahresbeitrag 2022 (9.000 €) zum Jahresende die voraussichtlichen Beiträge für 2023 (9.000 €) an die Krankenversicherung gezahlt werden, werden im Steuerbescheid 2022 insgesamt 18.000 € berücksichtigt. Zwar können somit in der Steuererklärung 2023 mangels Zahlung keine Krankenversicherungsbeiträge mehr angesetzt werden, jedoch wirken sich dann für 2023 die Beiträge zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen wieder aus (bis maximal zum Höchstbetrag). Ohne die Vorauszahlung in 2022 würden diese Beiträge für 2023 z.B. zur privaten KFZ-Haftpflichtversicherung oder zur Lebensversicherung fast immer gänzlich ohne Berücksichtigung bleiben.
Auch zum Ausgleich sogenannter Progressionsunterschiede kann diese Gestaltung sinnvoll sein. Wird für 2022 ein deutlich höheres Einkommen als im Folgejahr erwartet, kann sich die Beitragsvorauszahlung zusätzlich lohnen. Wenn im o.g. Beispiel zwischen den Jahren 2022 und 2023 ein Unterschied im Grenzsteuersatz von 20% zu erwarten wäre, beträgt die finale Ersparnis bereits ohne den Effekt der sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.800 €.
Das Finanzamt erkennt seit 2020 Vorauszahlungen sogar bis zum dreifachen Jahresbeitrag (= 36 Monatsbeiträge) an. In welchem Maße eine Vorauszahlung sinnvoll ist, kann Ihnen Ihr Steuerberater ausrechnen. Ob eine Vorauszahlung bei Ihrer Krankenkasse möglich ist, sollte im Vorfeld mit dieser geklärt werden.
Frank Hölter
Steuerberater der Kanzlei
Volbers Vehmeyer Partner
in Neuenhaus