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Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

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Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

Neue Meldepflichten für Kryptobörsen ab 2026 erhöhen die Steuertransparenz deutlich. Wer Kryptoumsätze erzielt, sollte seine steuerlichen Pflichten genau kennen.

Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz
Mehr Transparenz, weniger Ausreden

Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz setzt Deutschland die europäische Richtlinie DAC8 in nationales Recht um. Ziel ist die systematische steuerliche Erfassung von Transaktionen mit Kryptowerten. Kern der Neuregelung ist eine verpflichtende Meldung von Transaktionsdaten durch Kryptodienstleister an die Finanzverwaltung.

Die Meldepflicht gilt erstmals für meldepflichtige Transaktionen ab dem 1. Januar 2026. Kryptobörsen, Broker und andere Anbieter müssen die Daten ihrer Nutzer erfassen und in standardisierter Form melden. Die erste Datenübermittlung erfolgt bis spätestens zum 31. Januar 2027 und umfasst sämtliche meldepflichtigen Vorgänge des Kalenderjahres 2026. Dazu zählen insbesondere An- und Verkäufe von Kryptowerten, Tauschvorgänge zwischen Kryptowerten sowie bestimmte Übertragungen auf andere Wallets, soweit diese über meldepflichtige Anbieter abgewickelt werden.

Erfasst werden unter anderem Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum sowie Details zu den Transaktionen und den verwendeten Kryptowerten. Die gemeldeten Informationen werden innerhalb der EU automatisch zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht. Dadurch können auch grenzüberschreitende Aktivitäten nachvollzogen werden, selbst wenn der Anbieter seinen Sitz nicht in Deutschland hat, aber EU-Kunden betreut.

Unverändert bleibt die steuerliche Grundsystematik für Privatpersonen: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten unterliegen als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt. Maßgeblich ist dabei eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen.

Praxis-Hinweis: Die umfassenden Meldepflicht ab 2026 macht deutlich, wie wichtig die eigene lückenlose Transaktionsübersicht ist. Diese sollte entweder über die Exportfunktion der Börsen oder mit Hilfe spezieller Tracking-Software erfolgen. Steuerpflichtige Sachverhalte können durch die gemeldeten Daten künftig leichter identifiziert und überprüft werden. Eine ordnungsgemäße Erklärung entsprechender Einkünfte reduziert das Risiko von Nachfragen, Steuernachforderungen oder steuerstrafrechtlichen Konsequenzen. 

Fank Hölter
Steuerberater der Kanzlei
VVP in Neuenhaus

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